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Gebühren-, Beitrags- und Entgeltordnung

         des Anglervereins 

„An der Recknitz“ Marlow e.V.

1. Grundsätze

 

1.1. Entsprechend § 6 der Satzung des Anglervereins „An der Recknitz“ Marlow e.V. erlässt die Mitgliederversammlung diese Gebühren-, Beitrags- und Entgeltordnung, durch welche die Höhe der Aufnahmegebühr, des jährlichen Mitgliedsbeitrages und die Entgelte für die Nutzung von bestimmten Einrichtungen und beweglichen Gütern des Vereins bestimmt werden.

 

1.2. Ordentliche Mitglieder zahlen den Jahresbeitrag für den AV Marlow. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr wird eine Beitragsermäßigung gewährt.

 

1.3. Fördernde Mitglieder zahlen den Jahresbeitrag für den AV Marlow.

 

1.4. Die Beangelung der Gewässer des LAV, gemäß des jeweils gültigen Gewässer-verzeichnisses, setzt die Bezahlung des Jahresbeitrages für den AV Marlow, den LAV -Jahresbeitrag und den Erwerb einer Jahresangelerlaubnis für das Kalenderjahr voraus.

 

2. Gebühren, Beiträge und Entgelte

 

2.1. Mitgliedsbeiträge des Anglervereins „An der Recknitz“ Marlow e.V. 

Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr      6,00 € / Jahr 

Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr                       18,00 € / Jahr

Unabhängig vom Eintrittsdatum ist der Mitgliedsbeitrag für das ganze Jahr zu entrichten.

 

2.2 Aufnahmegebühren für den Erwerb der Mitgliedschaft im AV Marlow

Mitglieder ab dem 18. vollendeten Lebensjahr 10,00 €.

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von der Aufnahmegebühr befreit.

 

2.3. Mitgliedsbeiträge und Entgelte für Jahresangelberechtigungen des LAV M-V e.V.

richten sich nach der jeweils gültigen Beitrags- u. Entgeltordnung des LAV M-V.

Die Einnahmen aus dem Verkauf der Jahresbeitragsmarken und der Jahresangelerlaubnisse des LAV M-V e.V. werden über die Geschäftsstelle des LAV M-V durch den Vorstand des AV Marlow abgerechnet.

 

3. Nutzungsentgelte für Einrichtungen und bewegliche Güter des AV Marlow

 

3.1. Entgelte für die Nutzung eines Hafenliegeplatzes

                        Vereinsmitglieder             Gastlieger 

                      pro Hafenliegeplatz       pro Hafenliegeplatz 

Jahr                    60,00 €                         120,00 €              

1 - 6 Monate       entfällt                          15,00 €/Monat

1 - 3 Wochen      entfällt                          10,00 €/Woche

2 - 6 Tage           entfällt                           5,00 €/Tag

1 Tag                  entfällt                            kostenlos

 

3.2. Entgelte für die Trailerbahn- und Parkplatzbenutzung

                                   Mitglieder       Mitglieder          Gäste

                                       mit                  ohne

                                   Liegeplatz      Liegeplatz

Trailerbahn                       

-Tagesnutzung                0,00 €            1,00 €             3,00 €

- Mehrfachnutzung         0,00 €          30,00 €/Jahr    60,00 €/Jahr 

 

Parkplatznutzung 

PKW                               0,00 €             0,00 €            5,00 €/Tag

PKW + Bootstrailer         0,00 €             0,00 €          10,00 €/Tag

Wohnwagen 

o. Strom + Wasser         0,00 €             0,00 €             5,00 €/Tag

 

3.3. Nutzungsentgelte für die Nutzung von Vereinsbooten

  Mitglieder                Mitglieder                                  

bis 18 Jahre            ab 18 Jahre               Gäste*

ohne   mit             ohne       mit             ohne   mit 

Motor  Motor        Motor     Motor         Motor  Motor*

     pro Tag                pro Tag                     pro Tag      

 

8,00 € * entfällt     15,00 €   25,00 €     38,00 €  60,00 €

 

*Die Nutzung der Vereinsboote mit E- Bootsmotor ist grundsätzlich erst ab dem 18 Lebensjahr möglich.

Die Boote sind bei Fahrtantritt durch den Nutzer selbst zu entleeren und gereinigt zurückzugeben

 

3.4. Nutzung des Vereinsgebäudes / Vereinsgeländes für private Zwecke

 

Nutzungsentgelt pro Tag

 

             Mitglieder                                  Gäste

              30,00 €                                    50,00 € 

 incl. Wasser und Strom             incl. Wasser und Strom.

 

Sofern nach einer Nutzung keine Selbstreinigung erfolgt wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 70,00 € erhoben.

Verursachter Unrat und Abfälle sind mitzunehmen und über den eigenen Haushalt selbst zu entsorgen.

Bei Nichteinhaltung wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 € erhoben.

 

Das Vereinsheim verfügt über keine eigenen sanitären Anlagen. Für die Toilettennutzung stehen die sanitären Anlagen auf dem Wasserwanderastplatz Marlow zur Verfügung.

Die Nutzung der sanitären Anlagen des WWRP Marlow ist im Nutzungsentgelt für das Vereinsgelände / Vereinsgebäude  nicht enthalten. 

Eine Anmietung / Nutzung des Vereinsgeländes / Vereinsgebäudes ist aus hygienischen Gründen aber nur im Zusammenhang mit einer entsprechenden Nutzungsvereinbarung für die sanitären Anlagen mit dem Betreiber des WWRP möglich.

 

4. Ablösebeträge für nicht erbrachte Arbeitsstunden

 

4.1 Ablösebeiträge

Durch jedes Mitglied sind im Jahr mindestens 4 Arbeitsstunden zu erbringen. 

Das Betätigungsfeld für die Arbeitsstunden ist vielseitig und umfasst u.a. 

  • Teilnahme an Arbeitseinsätzen, 

  • Übernahme von Arbeiten zur Unterhaltung der Angelstellen,

  • Pflege, Wartung Unterhaltung Vereinsgelände, Vereinsgebäude und des 

  • Wartung und Unterhaltung der Vereinsboote

  • Mitwirkung, Vorbereitung und Unterstützung von Veranstaltungen

  • Mitwirkung und Unterstützung Vereinsarbeit / Arbeit des Vorstandes

      u.ä..

 

Im Verhinderungsfall können diese Arbeiten und Leistungen auch durch andere Vereins- oder Familienmitglieder, Freunde, Bekannte erbracht werden.

Die Ablösesumme für nicht erbrachte Arbeitsstunden beträgt bei einem Stundensatz von 15,00 € pro Stunde gleich 60,00 € im Jahr.

 

4.2 Befreiung von Ablösebeträge für nicht erbrachte Arbeitsstunden

  • Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr und Mitglieder ab dem 65. Lebensjahr sind von der Zahlung des Ablösebetrages befreit, ohne dass dies einer Beantragung bedarf. 

  • In begründeten Fällen können Mitglieder auf  schriftlichen Antrag durch den Vorstand von der Zahlung des Ablösebeitrages befreit werden.

5. Ablösebetrag für das Anrecht auf einen Hafenliegeplatz

Die Ablösesumme für das Anrecht auf einen Hafenliegeplatz beträgt 300,00 €.

Arbeitsstunden die im Jahr 2022 und 2023 bei der Sanierung des Anglerhafens geleistet wurden, werden als Ablösesumme angerechnet.

6. Fälligkeit

 

6.1. Mitgliedsbeiträge AV Marlow

Die Mitgliedsbeiträge für den AV Marlow sind zu Beginn des Jahres im Voraus bis zum 15.12. des Vorjahres fällig. 

Bei Neuaufnahmen im laufenden Geschäftsjahr sind diese Beiträge mit Beginn der Mitgliedschaft / Eintrittsdatum fällig:

 

6.2. LAV Mitgliedsbeiträge und Jahresangelberechtigungen

Die Mitgliedsbeiträge und Jahresangelberechtigungen des LAV sind beim Kauf sofort fällig.

Dies gilt auch bei Vorbestellungen. Eine Rücknahme mit Kostenrückerstattung erfolgt nicht.

 

6.3. Angelkarten für Küsten- und Boddengewässer M-V

Die Gebühren für die Angelkarten der Küsten- und Boddengewässer sind bei der Bestellung sofort fällig, da der Ausdruck nur über das Internet mit fortlaufender Nummerierung möglich ist. 

Eine Rücknahme mit Kostenrückerstattung erfolgt nicht.

7. Zahlungsverzug

 

7.1. Mitgliedsbeitrag AV Marlow

Zahlungssäumige Mitglieder des AV Marlow, die trotz Zahlungserinnerung / Mahnung bis

zum 15.01.des laufenden Geschäftsjahres ihren Vereinsbeitrag nicht entrichtet haben,

müssen zusätzlich die damit verbundenen Mahngebühren in Höhe von 5,00 € und einen

Säumniszuschlag in Höhe von 5,00 € zahlen. Sollte trotz der Mahnung keine Zahlung

erfolgen, wird das förmliche Mahnverfahren an ein Rechtsanwaltsbüro übertragen. Die damit zusätzlich entstehenden Kosten haben die säumigen Mitglieder selbst zu tragen.

 

7.2 Entgelt Hafenliegeplatz

Zahlungssäumige Liegeplatzinhaber, die trotz Zahlungserinnerung / Mahnung bis zum 30.01.des laufenden Geschäftsjahres ihr Entgelt für den Hafenliegeplatz nicht entrichtet haben, müssen zusätzlich die damit verbundenen Mahngebühren in Höhe von 5,00 € und einen Säumniszuschlag in Höhe von 5,00 € zahlen. Sollte trotz der Mahnung keine Zahlung erfolgen, wird das förmliche Mahnverfahren an ein Rechtsanwaltsbüro übertragen, Die damit zusätzlich entstehenden Kosten haben die säumigen Mitglieder selbst zu tragen.

 

7.3 Entgelte für die Nutzung von Einrichtungen und beweglichen Gütern des Vereins

Zahlungssäumige Nutzer von Einrichtungen und beweglichen Gütern des Vereins, die trotz Zahlungserinnerung / Mahnung bis zum 30. Tag nach der Nutzung ihr Entgelt nicht entrichtet haben, müssen zusätzlich die damit verbundenen Mahngebühren in Höhe von 5,00 € und einen Säumniszuschlag in Höhe von 5,00 € zahlen. 

Sollte trotz der Mahnung keine Zahlung erfolgen, wird das förmliche Mahnverfahren an ein Rechtsanwaltsbüro übertragen, Die damit zusätzlich entstehenden Kosten haben die säumigen Nutzer selbst zu tragen.

 

8. Kostenerstattung, Zahlung von Aufwandsentschädigungen, Entgeltzahlungen für Vereinsmitglieder

Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft und Tätigkeit als Mitglied keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Es darf darüber hinaus keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. 

Die Inhaber von Vereinsämtern (Vorstandsmitglieder) üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

Mitglieder des Vorstandes und für den Verein in sonstiger Weise ehrenamtlich Tätige, können eine Erstattung Ihrer Kosten und eine angemessene Entschädigung für Zeit- und Arbeitsaufwand erhalten. 

9. Gültigkeit

Diese Gebühren-, Beitrags- und Entgeltordnung ersetzt alle bisherigen Gebühren-, Beitrags und Entgeltordnungen. 

Sie wurde auf der Mitgliederversammlung am 15.10.2023 beschlossen und tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.

 

Beitrag-, Entgelt- u. Gebührenordnung 2024