Fischereischeinpflicht für M/V
Gäste sind uns stets willkommen!
Allerdings sind einige Regeln zu beachten:
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine freien Gewässer
Beim Angeln ist es wie beim Autofahren: Der Führerschein ist der Sachkundenachweis - Die Zulassung ist der Besitz- bzw. Nutzungsnachweis
Der Fischereischein ist der Sachkundenachweis für den Angler.
Um in einem bestimmten Gewässer angeln zu dürfen, wird zusätzlich eine Angelerlaubnis des Fischereirechtinhabers benötigt.
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In Mecklenburg - Vorpommern besteht für den Fischfang mit der Handangel die Pflicht, einen gültigen Fischereischein und eine gültige Angelerlaubnis für das entsprechende Gewässer beim Ausüben des Angelns bei sich zu führen.
Fischereischeinpflicht besteht mit dem vollendeten 14. Lebensjahr.
Gültige Fischerreischeine aus den anderen Bundesländern werden in Mecklenburg-Vorpommern anerkannt.
Die aktuelllen Termine für Lehrgängene zurm Erwerb des Fischereischeins M-V auf Lebenszeit finden Sie auf unserer Homepage unter Termine.
Die Prüfung zum Erwerb des Fischereischeines M-V kann bereits ab dem 10. Lebensjahr abgelegt werden.
Gäste und Touristen die über keinen Fischereischein verfügen können den befristete Fischereischein des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Mecklenburg-Vorpommern (Tourismusfischereischein ) erwerben.
Der befristete Fischereischein gilt für 28 zusammenhängende Tage und kann auch durch Einheimische erworben werden.